Artikel 45 DSGVO Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

(1) Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation darf vorgenommen werden, wenn die Kommission beschlossen hat, dass das betreffende Drittland, ein Gebiet oder ein oder mehrere…

WeiterlesenArtikel 45 DSGVO Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49 DSGVO Ausnahmen für bestimmte Fälle

Artikel 49Ausnahmen für bestimmte Fälle(1) Falls weder ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 Absatz 3 vorliegt noch geeignete Garantien nach Artikel 46, einschließlich verbindlicher interner Datenschutzvorschriften, bestehen, ist eine Übermittlung oder…

WeiterlesenArtikel 49 DSGVO Ausnahmen für bestimmte Fälle