In Rumänien gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Das nationale Gesetz 190/2018 ergänzt ihre Anwendung. Unternehmen und Behörden benötigen eine Rechtsgrundlage, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Sie müssen verständlich informieren, Daten angemessen schützen und dürfen nur notwendige Informationen erheben. Betroffene können Auskunft verlangen, falsche Angaben berichtigen lassen und unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung ihrer Daten fordern. Zuständig für die Datenschutzaufsicht ist die rumänische Behörde ANSPDCP. Wer seine Rechte verletzt sieht, kann sich dort beschweren. Für Verbraucher lohnt es sich, Datenschutzhinweise zu lesen und unnötige Datenfreigaben zu vermeiden. Datenschutz schützt auch in Rumänien die persönliche Privatsphäre.