Artikel 45 DSGVO Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

(1) Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation darf vorgenommen werden, wenn die Kommission beschlossen hat, dass das betreffende Drittland, ein Gebiet oder ein oder mehrere…

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Artikel 48 DSGVO Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 48Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder OffenlegungJegliches Urteil eines Gerichts eines Drittlands und jegliche Entscheidung einer Verwaltungsbehörde eines Drittlands, mit denen von einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter die…

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