Artikel 45 DSGVO Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
(1) Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation darf vorgenommen werden, wenn die Kommission beschlossen hat, dass das betreffende Drittland, ein Gebiet oder ein oder mehrere…