ART 30 DSGVO Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Zusammenfassung: Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen, das eine Übersicht über alle Prozesse der Verarbeitung personenbezogener Daten bietet. Inhalte: Pflicht des…