Verantwortlicher

Der Begriff Verantwortlicher wird in Artikel 4 Nummer 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) definiert.

Definition:

Ein Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

Wichtige Merkmale:

  • Entscheidungskompetenz: Der Verantwortliche legt fest, warum (Zweck) und wie (Mittel) die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt.
  • Eigenverantwortung: Trägt die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, insbesondere der DS-GVO.
  • Einzel- oder Mitverantwortung: Die Verantwortung kann alleine oder gemeinsam mit anderen (z. B. in einer gemeinsamen Verantwortlichkeit) wahrgenommen werden.

Beispiele:

  1. Einzelverantwortung: Ein Online-Shop entscheidet selbstständig, welche Kundendaten erhoben werden (Name, Adresse, Zahlungsinformationen) und wie diese verarbeitet werden.
  2. Gemeinsame Verantwortung: Mehrere Unternehmen betreiben gemeinsam eine Plattform und legen gemeinsam fest, wie die Daten der Nutzer verarbeitet werden.

Aufgaben des Verantwortlichen:

  • Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (Art. 6 DS-GVO).
  • Umsetzung der Betroffenenrechte, z. B. Auskunft, Löschung oder Widerspruch.
  • Gewährleistung von Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DS-GVO).
  • Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörden und ggf. an die Betroffenen (Art. 33 und 34 DS-GVO).

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