Informationelle Gewaltenteilung

Definition: Informationelle Gewaltenteilung

Die informationelle Gewaltenteilung beschreibt ein Prinzip des Datenschutzes, das darauf abzielt, die Konzentration von Macht durch den Zugriff auf große Mengen personenbezogener Daten zu verhindern. Es basiert auf der Idee, dass Informationen eine zentrale Ressource für Macht darstellen und deren unkontrollierte Ansammlung Grundrechte und die Demokratie gefährden kann.

Grundgedanke:

  • Analog zur klassischen Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative, Judikative) dient die informationelle Gewaltenteilung dazu, eine Machtbalance zu schaffen, indem der Zugang zu personenbezogenen Daten begrenzt und verteilt wird.
  • Daten dürfen nicht in einer Weise gesammelt und verarbeitet werden, die es einzelnen Organisationen, Unternehmen oder staatlichen Stellen ermöglicht, umfassende Profile über Personen zu erstellen oder deren Verhalten vollständig zu kontrollieren.

Wesentliche Aspekte:

  1. Dezentralisierung der Datenverarbeitung:
  • Daten sollten nur in dem Umfang gesammelt werden, wie es für einen konkreten Zweck notwendig ist (Grundsatz der Datenminimierung, Art. 5 DS-GVO).
  • Unkontrollierte Datenverknüpfung zwischen unterschiedlichen Datenbanken ist zu vermeiden.
  1. Transparenz und Kontrolle:
  • Personen müssen darüber informiert werden, welche Daten über sie gesammelt werden und wie sie genutzt werden.
  • Betroffenenrechte wie Auskunft, Widerspruch und Löschung stärken die individuelle Kontrolle.
  1. Einschränkungen staatlicher oder privater Machtkonzentration:
  • Gesetzgeberische Maßnahmen, z. B. Zweckbindung, Schutz vor Massenüberwachung und klare Vorgaben für Datenweitergabe, sind essenziell.
  • Auch Unternehmen sollen durch Auflagen daran gehindert werden, umfassende Datenmonopole zu schaffen.

Ziel:

Die informationelle Gewaltenteilung schützt die Freiheit und Selbstbestimmung des Einzelnen in einer digitalen Gesellschaft, indem sie eine Machtbalance im Umgang mit personenbezogenen Daten sicherstellt.

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