Der Stellenbegriff in der DSGVO

Der Stellenbegriff in der DSGVO bezieht sich auf unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten im Rahmen des Datenschutzes. Er umfasst insbesondere die Begriffe des Verantwortlichen, des Auftragsverarbeiters, der betroffenen Person und der Empfänger. Diese Rollen definieren, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen und wer für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben verantwortlich ist.

Überblick über zentrale Begriffe:

  1. Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO):
  • Bestimmt allein oder gemeinsam mit anderen die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
  • Trägt die Hauptverantwortung für die Einhaltung der DSGVO.
  1. Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO):
  • Verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.
  • Handelt auf Grundlage eines Vertrages und unterliegt strikten Vorgaben.
  1. Betroffene Person (Art. 4 Nr. 1 DSGVO):
  • Die natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • Hat Rechte wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit.
  1. Empfänger (Art. 4 Nr. 9 DSGVO):
  • Jede Person oder Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden.
  • Kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der Organisation liegen.

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