Datenschutz als Grundrecht

Volkszählungsurteil des BVerG vom 15. Dezember 1983

In dem Volkszählungsurteil des BVerG vom 15. Dezember 1983 wurde betont, dass der Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes ein grundlegendes Menschenrecht darstellen. Das Gericht entschied, dass staatliche Maßnahmen zur Erfassung von persönlichen Daten nur unter strengen Voraussetzungen und unter Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zulässig sind.

Volkszählungsurteil – Wikipedia

Urteil des BVerG vom 27.2.2008 zum Thema Onlinedurchsuchung

Das Urteil des BVerG vom 27. Februar 2008 zum Thema Onlinedurchsuchung stellte fest, dass staatliche Maßnahmen zur Durchführung von heimlichen Online-Durchsuchungen in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingreifen und daher nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind. Die Richter betonten, dass der Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes auch im digitalen Zeitalter von großer Bedeutung ist und dass eine angemessene Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Bürgerrechten gewahrt werden muss.

Microsoft Word – Jur.Info-Aufsatz Online-Durchsuchung.doc

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