ART 15 DSGVO Einschränkung des Auskunftsrechts
Artikel 15 Einschränkung des Auskunftsrechts (1) Die Mitgliedstaaten können Gesetzgebungsmaßnahmen erlassen, die zu nachstehenden Zwecken das Recht der betroffenen Person auf Auskunft teilweise oder vollständig einschränken, soweit und so lange wie diese…