Die vorhandenen personenbezogenen Daten sind an Hand eines Löschkonzeptes regelmäßig zu löschen. Dadurch verliert man die historische Rückschau auf den Datenbestand und /oder die Geschäftstätigkeit. Für die meisten Daten ist dass bestimmt sinnvoll,, da keine Interesse an den daten besteht. Für Datensätze, die man aber gut für Auswertungen und Planung verwerten könnte , bietet sich die Anonymisierung als Hilfsmittel an. Korrekte Anonymisierung von Daten erfüllt die Anforderung für Löschung. Der Vorgang der Anonymisierung ist Bestandteil der DSGVO, anonymisierte Daten sind aber nicht mehr Regelungziel der DSGVO.
Mit anonymisierten Daten kann man also weiter Auswerungen und Planungen gestalten.
Ein Artikel dazu ist hier verlinkt
Anonymisieren statt Löschen: Den eigenen Datenschatz trotz DSGVO-Löschpflicht heben – t3n
