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Stand: 16.10.2026
Der Personalausweis soll künftig auch auf dem Smartphone nutzbar werden. Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Digitale Identitätengesetz verabschiedet. Die staatliche digitale Brieftasche soll in Deutschland unter dem Namen d-you Anfang Januar 2027 starten. Für den Alltag verspricht sie einfachere Nachweise. Entscheidend bleibt, welche Angebote zum Start tatsächlich angeschlossen sind.
Was der Bundestag beschlossen hat
Der Beschluss schafft die nationalen rechtlichen Voraussetzungen für die europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet. EUDI steht für European Digital Identity, also europäische digitale Identität. Wallet bedeutet Brieftasche. Gemeint ist eine Anwendung, mit der Menschen ihre Identität nachweisen und digitale Nachweise verwalten und teilen können. Der parlamentarische Beschluss bedeutet noch nicht, dass die App heute schon allgemein bereitsteht.
Was die App leisten soll
Die Bundesregierung kündigt für den Start Anwendungen wie Altersnachweise, Vertragsabschlüsse und die Eröffnung eines Bankkontos an. Weitere Dokumente sollen nach und nach hinzukommen. Der WDR nennt etwa Führerschein, Reisepass und Krankenkassenkarte als geplante Erweiterungen. Daraus lässt sich jedoch keine Zusage ableiten, dass alle diese Dokumente bereits im Januar 2027 überall verwendbar sein werden.
Die Brieftasche soll bei teilnehmenden Diensten sowohl im Internet als auch vor Ort nutzbar sein. Ziel ist eine gemeinsame Nutzung über Ländergrenzen innerhalb der Europäischen Union hinweg. Behörden und Unternehmen müssen ihre Abläufe dafür technisch anbinden. Für Nordrhein-Westfalen berichtet der WDR, dass die konkrete Umsetzung vor Ort noch aussteht.
Ein Beispiel: Volljährigkeit nachweisen
Ein Anbieter möchte prüfen, ob jemand mindestens 18 Jahre alt ist. Nach dem vorgesehenen Prinzip genügt dafür die Bestätigung der Volljährigkeit. Name, Anschrift und genaues Geburtsdatum müssen für diesen einzelnen Zweck nicht mitgeteilt werden. Die offizielle Projektseite beschreibt diese gezielte Datenweitergabe als einen wesentlichen Vorteil.
Das Beispiel zeigt den Unterschied zum Vorzeigen eines vollständigen Ausweises: Es geht darum, genau die Information nachzuweisen, die für einen Vorgang nötig ist. Welche Daten verlangt werden, soll für die nutzende Person nachvollziehbar sein.
Freiwilligkeit und bestehende Möglichkeiten
Nach Angaben der Bundesregierung soll d-you kostenlos und freiwillig nutzbar sein. Analoge Dienste bleiben bestehen. Auch die offizielle Projektinformation bestätigt, dass Ausweise in Kartenform weiterhin genutzt werden können. Wer kein geeignetes Smartphone besitzt oder die App nicht nutzen möchte, muss deshalb nicht auf die digitale Brieftasche umsteigen.
Die bereits bestehende Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bildet eine technische Grundlage für die europäische Lösung. Die Bundesdruckerei beschreibt die Wallet als Erweiterung zu einem System, das auch über nationale Grenzen hinweg zusammenarbeitet. Die neue Brieftasche ist damit von der heute bekannten Nutzung des Online-Ausweises zu unterscheiden.
Chancen und Grenzen im Alltag
Die Chance liegt in einfacheren Abläufen und einer sparsameren Weitergabe persönlicher Informationen. Ein digitaler Nachweis hilft allerdings erst dann, wenn die empfangende Stelle ihn auch verarbeiten kann. Angekündigte Funktionen und eine flächendeckende Verfügbarkeit sind deshalb getrennt zu betrachten.
Zur eigenen Vorbereitung empfiehlt sich, die offiziellen Informationen zu verfolgen und später bei jeder Datenfreigabe auf Empfänger und Umfang zu achten. Für Reisen oder Behördentermine sollte man jeweils prüfen, welche Dokumente die betreffende Stelle tatsächlich akzeptiert. Aus dem angekündigten Wallet-Start folgt keine pauschale Zusage, dass das Smartphone jedes Ausweisdokument in jeder Situation ersetzt.
Fazit
d-you soll ab Anfang 2027 eine zusätzliche Möglichkeit bieten, sich digital auszuweisen. Für Bürgerinnen und Bürger sind vor allem drei Fragen praktisch wichtig: Wo kann ich die App nutzen? Welche Informationen gebe ich frei? Welche Alternative steht mir zur Verfügung? Der Nutzen wird sich an verständlicher Bedienung und tatsächlich verfügbaren Anwendungen messen lassen.
Quellen
Originalartikel: Der „Perso“ ist bald auch auf dem Smartphone.
Autor: Nicolas Vordonarakis, WDR.
Veröffentlicht: 15.10.2026, 18:58 Uhr. Abgerufen: 16.10.2026.
https://www1.wdr.de/politik/politik-in-nrw/personalausweis-smartphone-digitale-brieftasche-100.html
Bundestag macht Weg für die EUDI-Wallet frei.
Herausgeber: Deutscher Bundestag, Internetredaktion.
Bericht zum Beschluss vom 15.10.2026. Abgerufen: 16.10.2026.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-digitale-identitaeten-gesetz-1223586
Die digitale Brieftasche kommt.
Herausgeber: Bundesregierung.
Veröffentlicht: 15.10.2026. Abgerufen: 16.10.2026.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/digitale-brieftasche-2431500
Einfach im Alltag. Sicher für deine Daten. Die EUDI-Wallet.
Herausgeber: Staatliches EUDI-Wallet-Projekt, SPRIND im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
Kein Veröffentlichungsdatum angegeben. Abgerufen: 16.10.2026.
https://eudi-wallet.gov.de/
Informationen in Leichter Sprache.
Herausgeber: Staatliches EUDI-Wallet-Projekt, SPRIND.
Kein Veröffentlichungsdatum angegeben. Abgerufen: 16.10.2026.
https://eudi-wallet.gov.de/leichte-sprache
Die EUDI-Wallet: Sicher digital identifizieren in Europa.
Herausgeber: Bundesdruckerei.
Aktualisiert: 16.09.2026. Abgerufen: 16.10.2026.
https://www.bundesdruckerei.de/de/innovation-hub/eudi-wallet-sicher-digital-identifizieren-europa