Erstellt mit ChatGPT und manuell editiert
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals automatisiert rund 200 Webseiten öffentlicher Bundesstellen geprüft. Das Ergebnis: Auf etwa 40 Seiten wurden datenschutzwidrige YouTube-Einbettungen entdeckt.
Rechtsgrundlage für die Bewertung ist das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), das eine Einwilligung der Nutzer:innen vor der Datenübertragung an Drittanbieter verlangt. Insgesamt wurden über 500.000 Einzelseiten automatisiert analysiert.
Infolge der Verstöße erhielten betroffene Behörden Beratungsschreiben von der BfDI. Ziel ist es, datenschutzkonforme Lösungen zu fördern. Als „Goldstandard“ gilt laut BfDI das Selbsthosting: Videos werden auf eigenen Servern gehostet und eingebunden, was die vollständige Kontrolle über Datenverarbeitung und Nutzerinteraktionen ermöglicht.
Alternativ gibt es sogenannte Zwei-Klick-Lösungen: Erst nach einem aktiven Klick auf ein Vorschaubild wird eine Verbindung zu YouTube aufgebaut. Dabei sollte stets eine gleichwertige Alternative ohne Drittanbieter angeboten werden.
Die BfDI sieht sich als beratende Aufsicht. Trotz früherer Hinweise sei vielen Verantwortlichen die Problematik nicht bewusst gewesen. Die automatisierte Analyse schafft nun erstmals ein objektives Gesamtbild. Weitere Prüfungen sind geplant, eine Auswertung der Reaktionen der Behörden ist für Ende 2025 vorgesehen.
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**Quellen:**
– https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/20250703-YouTube.html