Vorratsdatenspeicherung und KI-Überwachung: Aktuelle Rechtslage in Deutschland und der EU

Die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat eine Debatte über Sicherheitsmaßnahmen neu entfacht: Bund und Länder drängen auf rechtliche Grundlagen, um Vorratsdatenspeicherung und KI-gesteuerte Polizeisoftware umfassend zu ermöglichen. Doch die rechtliche Lage bleibt komplex – und viele Fragen offen.

## Vorratsdatenspeicherung (VDS)

### Aktueller Stand
– Im Telekommunikationsgesetz (TKG) sind Normen zur Vorratsdatenspeicherung enthalten (§§ 176 ff TKG).
– Die anlasslose Speicherung ist derzeit ausgesetzt, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) sie mehrfach für unionsrechtswidrig erklärt hat.
– Stattdessen wird das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren diskutiert, bei dem Daten nur im Verdachtsfall gesichert werden.

### Offene Punkte
– Definition, wann ein „Anlass“ zur Speicherung besteht.
– Welche Datenkategorien (z. B. IP-Adressen, Standortdaten) betroffen sind.
– Abstimmung mit EU-Recht und Umsetzung in nationales Recht.

## Biometrische Überwachung & KI

### Aktueller Stand
– Biometrische Daten (Gesicht, Fingerabdruck) sind besonders schutzwürdig und unterliegen der EU-Datenschutzrichtlinie für Strafverfolgungsbehörden (RL 2016/680).
– Der EU-AI-Act regelt Hochrisiko-Anwendungen, zu denen auch biometrische Überwachung zählt.
– Menschenrechtsorganisationen warnen vor zu weitreichender Anwendung von KI-gestützter Videoüberwachung.

### Offene Punkte
– Wie weit darf biometrische Überwachung im öffentlichen Raum gehen?
– Vereinbarkeit mit dem EU-AI-Act.
– Welche gesetzlichen Schritte Bund und Länder konkret planen.
– Wie Datenschutz, Transparenz und Zweckbindung umgesetzt werden.

## Bedeutung für Praxis
– Frühzeitige Compliance- und Datenschutzprüfungen lohnen sich für Unternehmen und Behörden.
– Projekte mit biometrischen Daten sollten Risikoanalysen und Datenschutz-Folgenabschätzungen einplanen.
– Die Entwicklung bleibt dynamisch: Beobachtung geplanter Gesetzesinitiativen ist entscheidend.

**Quellen:**
– Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): Vorratsdatenspeicherung, https://www.bfdi.bund.de
– Heise Online: EuGH bestätigt Verbot der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, https://www.heise.de
– Bundesministerium der Justiz (BMJ): Quick-Freeze-Verfahren, https://www.bmj.de
– Institut für Menschenrechte: Risiken der automatisierten Gesichtserkennung, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de
– Netzpolitik.org: KI-Verordnung und biometrische Überwachung, https://netzpolitik.org

Schreibe einen Kommentar