Regelungen des TMG (Telemediengesetz)

  1. Allgemeine Bestimmungen: Festlegung des Anwendungsbereichs für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste (ausgenommen Rundfunk).Datenschutz: Regelungen zum Umgang mit Nutzerdaten, einschließlich der Voraussetzungen für deren Erhebung und Verwendung.Haftungsbeschränkungen für Diensteanbieter: Bestimmungen zur Haftung von Anbietern für eigene und fremde Informationen sowie für die Durchleitung von Informationen.Pflichten der Diensteanbieter: Vorgaben wie Impressumspflicht, Auskunftspflichten gegenüber staatlichen Stellen und Pflichten zur Sperrung von Inhalten.

Schreibe einen Kommentar