KI Texte: Was gekennzeichnet werden muss und was nicht

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KI Texte: Was gekennzeichnet werden muss und was nicht

Stand 26. Februar 2026

Der Einsatz von KI Tools nimmt in Unternehmen und im öffentlichen Bereich deutlich zu. Dabei werden Texte zunehmend ganz oder teilweise durch künstliche Intelligenz erstellt. Mit der europäischen KI Verordnung stellen sich neue rechtliche Fragen zur Kennzeichnung solcher Inhalte. Zentrale Punkte sind Transparenzpflichten sowie der Schutz vor Irreführung.

Rechtlicher Rahmen ist insbesondere Artikel 50 Absatz 4 der EU KI Verordnung. Danach müssen Betreiber eines KI Systems offenlegen, wenn Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden und zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse bestimmt sind. Die entsprechenden Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026.

Eine Kennzeichnungspflicht kann entfallen, wenn der Text einer menschlichen Überprüfung unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. In diesem Fall steht die menschliche Verantwortung im Vordergrund.

Neben der KI Verordnung sind weitere Rechtsgebiete relevant. Dazu gehört insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Irreführende geschäftliche Handlungen sind unzulässig. Werden KI Inhalte so dargestellt, dass der Eindruck einer rein menschlichen Urheberschaft entsteht, kann dies im Einzelfall wettbewerbsrechtlich problematisch sein.

Werden durch KI Systeme personenbezogene Daten verarbeitet, gelten zusätzlich die Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung. Die Transparenzpflichten der KI Verordnung treten dann ergänzend neben die datenschutzrechtlichen Informationspflichten.

Die KI Verordnung schreibt keine konkrete Formulierung für die Kennzeichnung vor. Zulässig sind klare Hinweise wie zum Beispiel Dieser Text wurde ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt oder Antwort generiert durch ein KI System. Entscheidend ist, dass für die angesprochenen Personen erkennbar ist, dass eine KI eingesetzt wurde.

Unternehmen sollten interne Richtlinien entwickeln, die regeln, wann und wie KI eingesetzt wird, wer Inhalte prüft und wer die Verantwortung trägt. Dadurch lassen sich Transparenzanforderungen erfüllen und rechtliche Risiken reduzieren.

Quellen

1. KI Texte: Was gekennzeichnet werden muss und was nicht, Dr. Datenschutz, 26.02.2026, https://www.dr-datenschutz.de/ki-texte-was-gekennzeichnet-werden-muss-und-was-nicht/
2. Transparenzpflichten in der KI Verordnung, Haerting Rechtsanwaelte, 13.03.2025, https://haerting.de/wissen/transparenzpflichten-in-der-ki-verordnung/
3. KI Kennzeichnungspflicht nach Art 50 KI VO, Gesellschaft fuer Datenschutz und Datensicherheit, 2025, https://gesellschaft-datenschutz.de/ki-kennzeichnungspflicht/
4. KI Kennzeichnungspflicht fuer Unternehmer, e-recht24.de, 2025, https://www.e-recht24.de/ki/13336-ki-kennzeichnungspflicht-fuer-unternehmer.html
5. Kennzeichnungspflicht ab 2026 fuer KI generierte Inhalte, weventure.de, 14.07.2025, https://weventure.de/ch/blog/ki-kennzeichnungspflicht

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