KI-gestützte Täter-Suche: Wenn die digitale Öffentlichkeit schneller ist als die Polizei
Dieser Text wurde ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt.
Stand: 06.04.2026
Ein aktueller Fall aus dem Kanton Bern zeigt, wie stark frei verfügbare Gesichtssuchmaschinen die öffentliche Fahndung verändern können. Die Kantonspolizei Bern veröffentlichte am 30. März 2026 unverdeckte Bilder von 31 mutmaßlichen Personen, die im Verdacht stehen, bei einer unbewilligten Demonstration vom 11. Oktober 2025 Straftaten begangen zu haben. Nach Angaben der Polizei waren zuvor bereits zahlreiche weitere Beteiligte identifiziert worden, doch die Identität dieser 31 Personen blieb zunächst ungeklärt.
Brisant ist dabei nicht nur die Fahndung selbst, sondern die Geschwindigkeit, mit der Privatpersonen heute versuchen können, veröffentlichte Bilder mit Namen und weiteren Informationen zu verknüpfen. Der Anlass für die Debatte ist ein Medienbericht über den Fall Bern, in dem geschildert wird, dass ein Nutzer mithilfe von KI-Werkzeugen zwei gesuchte Personen innerhalb weniger Minuten erkannt haben will. Diese konkrete Behauptung ist von außen nicht unabhängig überprüfbar. Unstrittig ist jedoch, dass frei zugängliche Dienste wie PimEyes Fotos automatisiert mit Bildern aus dem offenen Internet abgleichen und Trefferseiten mit Quellenlinks anzeigen können. Dadurch sinkt die technische Hürde für private Identifizierungen deutlich.
Gerade darin liegt das rechtliche und gesellschaftliche Spannungsfeld. Während Privatpersonen solche Werkzeuge im Alltag relativ leicht nutzen können, sind Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz an engere rechtliche Grenzen gebunden. Das Bundesamt fedpol beschreibt für die Schweiz, dass automatisierte Gesichtsvergleiche nur auf Basis von Bildern aus polizeilichen Datenbeständen erfolgen dürfen. Fotos aus sozialen Netzwerken oder Ausweisdokumenten dürfen dafür nicht verwendet werden. Auch eine automatische Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum ist laut fedpol nicht erlaubt.
Hinzu kommt der datenschutzrechtliche Einwand gegen die Geschäftsmodelle mancher Gesichtssuchdienste. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte erklärte bereits 2020 im Zusammenhang mit Clearview, dass die Beschaffung solcher Gesichtsdaten die Persönlichkeit betroffener Personen in der Schweiz verletzen könne. Er riet Privaten und Behörden ausdrücklich davon ab, durch Clearview beschaffte Daten zu bearbeiten. Auch europäische Datenschutzbehörden haben reagiert. Die italienische Aufsichtsbehörde verhängte laut Europäischem Datenschutzausschuss im Jahr 2022 ein Bußgeld von 20 Millionen Euro gegen Clearview AI, untersagte weitere Datenerhebung per Web Scraping und ordnete die Löschung entsprechender Daten an.
Der Fall Bern macht damit ein Paradox sichtbar. Der Staat kann rechtlich nur begrenzt auf offene Gesichtssuche im Internet zugreifen, kann aber durch die Veröffentlichung unverdeckter Fahndungsbilder eine Lage erzeugen, in der Dritte genau solche Werkzeuge einsetzen. Praktisch verlagert sich ein Teil der Identifizierung damit aus dem rechtsstaatlich kontrollierten Verfahren in eine digitale Öffentlichkeit, die weder nach denselben Standards prüft noch denselben Korrekturmechanismen unterliegt.
Für Betroffene ist das heikel. Solange keine gerichtliche Feststellung vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung. Eine falsche Zuordnung durch Dritte kann den Ruf beschädigen, berufliche Nachteile auslösen und dauerhaft im Netz auffindbar bleiben. Selbst wenn Bilder später gelöscht werden, können Kopien, Screenshots und neue Verknüpfungen bereits verbreitet worden sein.
Die eigentliche Kernfrage lautet daher nicht nur, ob KI die Täter-Suche beschleunigt. Wichtiger ist, wer diese Werkzeuge unter welchen Regeln einsetzen darf und welche Schutzmechanismen für Unbeteiligte bestehen. Der Berner Fall zeigt, dass technische Möglichkeiten, öffentliche Fahndung und Datenschutzrecht inzwischen so eng miteinander verknüpft sind, dass klassische Regeln der Strafverfolgung allein nicht mehr ausreichen. Ohne klare Grenzen droht aus einer Fahndung schnell ein digitaler Pranger zu werden.
Quellen:
Antonia Frank: KI übernimmt Täter-Suche: Private identifizieren Verdächtige schneller als die Polizei. Tarnkappe.info. URL: https://tarnkappe.info/artikel/kuenstliche-intelligenz/ki-uebernimmt-taeter-suche-private-identifizieren-verdaechtige-schneller-als-die-polizei-327991.html Datum: 04.04.2026
Kantonspolizei Bern: Bern/Zeugenaufruf: Unverdeckte Bilder mutmasslicher Täterinnen und Täter publiziert. URL: https://www.police.be.ch/de/start.html?newsID=673af34c-a30c-4f7d-a199-aa8c5c43c9c9 Datum: 30.03.2026
Schweizer Radio und Fernsehen SRF: Unverpixelte Bilder von Berner Demo: Hat es so noch nie gegeben. URL: https://www.srf.ch/news/schweiz/pro-palaestina-demo-unverpixelte-bilder-von-berner-demo-hat-es-so-noch-nie-gegeben Datum: 30.03.2026
PimEyes: Face Recognition Search Engine and Reverse Image Search. URL: https://pimeyes.com/en Datum: Abruf 06.04.2026
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB: Statement des EDÖB zur Applikation Clearview. URL: https://www.edoeb.admin.ch/de/21012020-statement-des-edob-zur-applikation-clearview Datum: 21.01.2020
fedpol: Facial comparison. URL: https://www.fedpol.admin.ch/en/facial-comparison Datum: 13.11.2025
European Data Protection Board: Facial recognition: Italian SA fines Clearview AI EUR 20 million. URL: https://www.edpb.europa.eu/news/national-news/2022/facial-recognition-italian-sa-fines-clearview-ai-eur-20-million_en Datum: 10.03.2022