Artikel 44 DSGVO Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung an ein Drittland
Artikel 44Allgemeine Grundsätze der DatenübermittlungJedwede Übermittlung personenbezogener Daten, die bereits verarbeitet werden oder nach ihrer Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation verarbeitet werden sollen, ist nur zulässig, wenn…