Art 58 DSGVO Befugnisse der Aufsichtsbehörden

Artikel 58 Befugnisse (1)   Jede Aufsichtsbehörde verfügt über sämtliche folgenden Untersuchungsbefugnisse, die es ihr gestatten, a)den Verantwortlichen, den Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls den Vertreter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters anzuweisen, alle Informationen…

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Art 6 DSGVO Wann ist die Verarbeitung rechtmässig?

Artikel 6Rechtmäßigkeit der Verarbeitung(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen…

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