Datenschutzgrundverorednung
Die vorhandenen personenbezogenen Daten sind an Hand eines Löschkonzeptes regelmäßig zu löschen. Dadurch verliert man die historische Rückschau auf den Datenbestand und /oder die Geschäftstätigkeit. Für die meisten Daten ist…
Auslegungssache 88: EU-Datengesetze kontra Datenschutz | heise online https://heise.de/-9184892
Die Standardsvetragsklauseln , die die Kommission zur Arbeit mit us-amerikanischen Firmen herausgegeben hat, sind schon mehrfach vor Gericht gescheiter. Es ist abzuwarten, ob es in 2023 gelingt die neuen Vereinbarungen…
Artikel 93Ausschussverfahren(1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.(2)Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5…
Artikel 92Ausübung der Befugnisübertragung(1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen.(2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 12…
Artikel 79Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter (1) Jede betroffene Person hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde…
Artikel 78Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde(1) Jede natürliche oder juristische Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen…
Artikel 66Dringlichkeitsverfahren(1) Unter außergewöhnlichen Umständen kann eine betroffene Aufsichtsbehörde abweichend vom Kohärenzverfahren nach Artikel 63, 64 und 65 oder dem Verfahren nach Artikel 60 sofort einstweilige Maßnahmen mit festgelegter Geltungsdauer…
Artikel 62Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden(1) Die Aufsichtsbehörden führen gegebenenfalls gemeinsame Maßnahmen einschließlich gemeinsamer Untersuchungen und gemeinsamer Durchsetzungsmaßnahmen durch, an denen Mitglieder oder Bedienstete der Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten teilnehmen.(2) Verfügt der…
Artikel 61Gegenseitige Amtshilfe(1) Die Aufsichtsbehörden übermitteln einander maßgebliche Informationen und gewähren einander Amtshilfe, um diese Verordnung einheitlich durchzuführen und anzuwenden, und treffen Vorkehrungen für eine wirksame Zusammenarbeit. Die Amtshilfe bezieht…