Erwägungsgrund 27: Keine Anwendung auf Daten Verstorbener
## 📝 Erwägungsgrund 27: Keine Anwendung auf Daten Verstorbener **(27)** Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener. Die Mitgliedstaaten können Vorschriften für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verstorbener…