Artikel 57 DSGVO Aufgaben der Aufsichtsbehörde
Artikel 57Aufgaben(1) Unbeschadet anderer in dieser Verordnung dargelegter Aufgaben muss jede Aufsichtsbehörde in ihrem Hoheitsgebieta) die Anwendung dieser Verordnung überwachen und durchsetzen;b) die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und…