Artikel 57 DSGVO Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Artikel 57Aufgaben(1) Unbeschadet anderer in dieser Verordnung dargelegter Aufgaben muss jede Aufsichtsbehörde in ihrem Hoheitsgebieta) die Anwendung dieser Verordnung überwachen und durchsetzen;b) die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und…

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Artikel 40 DSGVO Verhaltensregeln

Artikel 40Verhaltensregeln(1) Die Mitgliedstaaten, die Aufsichtsbehörden, der Ausschuss und die Kommission fördern die Ausarbeitung von Verhaltensregeln, die nach Maßgabe der Besonderheiten der einzelnen Verarbeitungsbereiche und der besonderen Bedürfnisse von Kleinstunternehmen…

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