ART 31 DSGVO Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Kernaussage: Der Artikel verpflichtet den Verantwortlichen und den Auftragsverarbeiter, aktiv mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten. Inhalte: Pflicht zur Zusammenarbeit: Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen der Aufsichtsbehörde die erforderliche Unterstützung bieten, um…

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