ART 31 DSGVO Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Kernaussage: Der Artikel verpflichtet den Verantwortlichen und den Auftragsverarbeiter, aktiv mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten. Inhalte: Pflicht zur Zusammenarbeit: Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen der Aufsichtsbehörde die erforderliche Unterstützung bieten, um…