Artikel 49 DSGVO Ausnahmen für bestimmte Fälle
Artikel 49Ausnahmen für bestimmte Fälle(1) Falls weder ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 Absatz 3 vorliegt noch geeignete Garantien nach Artikel 46, einschließlich verbindlicher interner Datenschutzvorschriften, bestehen, ist eine Übermittlung oder…