Artikel 56 DSGVO Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde
Artikel 56Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde(1) Unbeschadet des Artikels 55 ist die Aufsichtsbehörde der Hauptniederlassung oder der einzigen Niederlassung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters gemäß dem Verfahren nach Artikel 60 die…