Altersverifikation im Internet mit dem Personalausweis: Rechtliche Anforderungen und Datenschutz

Altersverifikation im Internet mit dem Personalausweis: Rechtliche Anforderungen und Datenschutz
Dieser Text wurde ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt.
Die Diskussion um eine wirksame Altersverifikation im Internet hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Hintergrund sind strengere Anforderungen an den Jugendmedienschutz sowie neue europäische Regulierungen für Online Plattformen. Immer häufiger wird vorgeschlagen oder praktiziert, das Alter von Nutzerinnen und Nutzern durch Vorlage oder Upload eines Personalausweises zu überprüfen. Dieses Verfahren wirft jedoch erhebliche rechtliche und datenschutzrechtliche Fragen auf.
In Deutschland ist der Umgang mit dem Personalausweis im Personalausweisgesetz geregelt. Nach Paragraph 20 Absatz 2 Personalausweisgesetz darf der Ausweis nur vom Ausweisinhaber oder mit dessen Zustimmung kopiert oder abgelichtet werden. Zudem bestehen klare Zweckbindungen für die Verarbeitung der enthaltenen Daten. Unternehmen dürfen Ausweisdaten nicht beliebig speichern oder weitergeben. Insbesondere die vollständige Speicherung einer Ausweiskopie ist rechtlich problematisch, wenn sie für die reine Altersprüfung nicht erforderlich ist.
Neben dem Personalausweisgesetz ist die Datenschutz Grundverordnung maßgeblich. Nach Artikel 5 DSGVO gelten die Grundsätze der Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung. Für eine Altersverifikation bedeutet dies, dass nur die Information verarbeitet werden darf, ob eine Person ein bestimmtes Mindestalter erreicht hat. Die dauerhafte Speicherung von Geburtsdatum, Ausweisnummer oder Lichtbild ist in der Regel nicht erforderlich und daher unzulässig. Unternehmen müssen zudem eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO nachweisen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Artikel 32 DSGVO implementieren.
Auch das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz Staatsvertrag verpflichten Anbieter bestimmter Inhalte, den Zugang für Minderjährige wirksam zu beschränken. Die Kommission für Jugendmedienschutz hat hierzu Kriterien für geschlossene Benutzergruppen und Altersverifikationssysteme entwickelt. Diese Systeme müssen sicherstellen, dass nur volljährige Personen Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Inhalten erhalten.
Auf europäischer Ebene verschärft der Digital Services Act die Pflichten großer Online Plattformen. Anbieter müssen Risiken für Minderjährige bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Dabei sind sie jedoch weiterhin an die datenschutzrechtlichen Vorgaben gebunden. Eine Altersverifikation per Personalausweis kann daher nur dann rechtmäßig sein, wenn sie technisch so ausgestaltet ist, dass keine überflüssigen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
Datenschutzfreundliche Alternativen sind beispielsweise sogenannte Age Token Lösungen oder Identitätsdienste, die lediglich eine Altersbestätigung übermitteln, ohne vollständige Ausweisdaten offenzulegen. Solche Konzepte entsprechen eher dem Prinzip Privacy by Design aus Artikel 25 DSGVO.
Stand der Informationen ist der 04.03.2026.
Quellen:
Bundesministerium der Justiz: Personalausweisgesetz vom 18. Juni 2009, zuletzt geändert am 20. November 2019, https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/, abgerufen am 04.03.2026.
Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union: Verordnung EU 2016 679 Datenschutz Grundverordnung vom 27. April 2016, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679, abgerufen am 04.03.2026.
Bundesministerium der Justiz: Jugendschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2002, zuletzt geändert am 21. April 2021, https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/, abgerufen am 04.03.2026.
Die Medienanstalten Kommission für Jugendmedienschutz: Kriterien für Altersverifikationssysteme, veröffentlicht 2022, https://www.kjm-online.de/themen/altersverifikationssysteme/, abgerufen am 04.03.2026.
Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union: Verordnung EU 2022 2065 Digital Services Act vom 19. Oktober 2022, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R2065, abgerufen am 04.03.2026.

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