Weitergabe von Biometrie-Daten an Unternehmen

Bundesregierung: Weitergabe von Biometrie-Daten an Unternehmen datenschutzticker.de – Seite 0

Die Bundesregierung plant, die Weitergabe von Biometrie-Daten an Unternehmen zu erlauben. Damit sollen Unternehmen in der Lage sein, biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtsscans für ihre Zwecke zu nutzen. Dies könnte beispielsweise für den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen oder für die Identifizierung von Kunden verwendet werden. Kritiker warnen jedoch vor den Risiken für die Privatsphäre und die Sicherheit der Daten. Sie befürchten, dass die Weitergabe sensibler biometrischer Daten an Unternehmen zu Missbrauch führen könnte. Die Entscheidung der Bundesregierung wird daher kontrovers diskutiert.

Artikel 9 der DSGVO befasst sich mit der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zu denen auch biometrische Daten gehören. In diesem Artikel werden strenge Regeln für die Verarbeitung solcher sensibler Daten festgelegt, um die Privatsphäre und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.

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