Warum ist beim Einsatz eines Chatbots auf einer Webseite die Beachtung des Artikels 5 der DSGVO wichtig?

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Datenschutzgrundsätze: Artikel 5 der DSGVO definiert die Grundprinzipien für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese umfassen Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit.

  1. Transparenz und Informationspflicht: Beim Einsatz eines Chatbots müssen Nutzer klar und verständlich darüber informiert werden, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck und wie lange diese gespeichert werden. Dies entspricht dem Grundsatz der Transparenz.
  2. Zweckbindung und Datenminimierung: Der Chatbot sollte nur die Daten erfassen, die für den angegebenen Zweck unbedingt notwendig sind. Eine Sammlung von überflüssigen Daten widerspricht dem Prinzip der Datenminimierung und Zweckbindung.
  3. Sicherheit der Verarbeitung: Gemäß Artikel 5 muss sichergestellt werden, dass die personenbezogenen Daten angemessen geschützt sind. Dies betrifft sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen, um Datenverlust, unbefugten Zugriff und andere Risiken zu verhindern.
  4. Rechenschaftspflicht: Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie die Grundsätze der DSGVO einhalten. Dies beinhaltet die Dokumentation der Datenverarbeitungsprozesse und die Implementierung von Datenschutzmaßnahmen.

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