Art. 5 DSGVO Wie dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden
Artikel 5Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten(1) Personenbezogene Daten müssena) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung…