Art 26 DSGVO Es kann gemeinsam Verantwortliche geben
Artikel 26Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche(1) Legen zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke der und die Mittel zur Verarbeitung fest, so sind siegemeinsam Verantwortliche. Sie legen in einer Vereinbarung…