Art 2 Grundgesetz
Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.…
Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.…
Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und…
Einer der datenschutzrechtlichen Grundsätze der Datenverarbeitung ist die Zweckbindung der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Auch hier sei vermerkt, dass es im Datenschutz der DSGVO um personenbezogene Daten geht, nicht…