§ 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte
Betriebsverfassungsgesetz§ 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 1.Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;…