AGG §2 Anwendungsbereich

§2Anwendungsbereich(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nachMaßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungs-bedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbst-ständiger…

WeiterlesenAGG §2 Anwendungsbereich