AGG § 22 Beweislast

§ 22Beweislast Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß…

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AGG §2 Anwendungsbereich

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§2Anwendungsbereich(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nachMaßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungs-bedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbst-ständiger…

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