Datenschutzgrundverorednung
Artikel 40Verhaltensregeln(1) Die Mitgliedstaaten, die Aufsichtsbehörden, der Ausschuss und die Kommission fördern die Ausarbeitung von Verhaltensregeln, die nach Maßgabe der Besonderheiten der einzelnen Verarbeitungsbereiche und der besonderen Bedürfnisse von Kleinstunternehmen…
Artikel 22Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling(1) Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die…
Rechtsbehelfe, Haftung und SanktionenArtikel 77Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde(1) Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in…
Artikel 44Allgemeine Grundsätze der DatenübermittlungJedwede Übermittlung personenbezogener Daten, die bereits verarbeitet werden oder nach ihrer Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation verarbeitet werden sollen, ist nur zulässig, wenn…
(1) Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation darf vorgenommen werden, wenn die Kommission beschlossen hat, dass das betreffende Drittland, ein Gebiet oder ein oder mehrere…
Artikel 46Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien(1) Falls kein Beschluss nach Artikel 45 Absatz 3 vorliegt, darf ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation nur…
Artikel 47Verbindliche interne Datenschutzvorschriften(1) Die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt gemäß dem Kohärenzverfahren nach Artikel 63 verbindliche interne Datenschutzvorschriften, sofern diese a) rechtlich bindend sind, für alle betreffenden Mitglieder der Unternehmensgruppe oder…
Artikel 48Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder OffenlegungJegliches Urteil eines Gerichts eines Drittlands und jegliche Entscheidung einer Verwaltungsbehörde eines Drittlands, mit denen von einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter die…
Artikel 49Ausnahmen für bestimmte Fälle(1) Falls weder ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 Absatz 3 vorliegt noch geeignete Garantien nach Artikel 46, einschließlich verbindlicher interner Datenschutzvorschriften, bestehen, ist eine Übermittlung oder…
Artikel 50Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener DatenIn Bezug auf Drittländer und internationale Organisationen treffen die Kommission und die Aufsichtsbehörden geeignete Maßnahmen zura) Entwicklung von Mechanismen der internationalen Zusammenarbeit, durch die…