Erwägungsgrund 26 DSGVO – Keine Anwendung auf anonymisierte Daten
Einleitung:Erwägungsgrund 26 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klar, dass die Datenschutzregeln für personenbezogene Daten gelten, nicht aber für eindeutig anonymisierte Informationen. Dieser Beitrag erläutert die Hintergründe und Bedeutung dieses Grundsatzes. Haupttext:…