Artikel 78 DSGVO Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde

Artikel 78Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde(1) Jede natürliche oder juristische Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen…

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Artikel 77 DSGVO Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Rechtsbehelfe, Haftung und SanktionenArtikel 77Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde(1) Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in…

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