Artikel 61 DSGVO Gegenseitige Amtshilfe der Aufsichtsbehörden

Artikel 61Gegenseitige Amtshilfe(1) Die Aufsichtsbehörden übermitteln einander maßgebliche Informationen und gewähren einander Amtshilfe, um diese Verordnung einheitlich durchzuführen und anzuwenden, und treffen Vorkehrungen für eine wirksame Zusammenarbeit. Die Amtshilfe bezieht…

WeiterlesenArtikel 61 DSGVO Gegenseitige Amtshilfe der Aufsichtsbehörden

Artikel 56 DSGVO Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde

Artikel 56Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde(1) Unbeschadet des Artikels 55 ist die Aufsichtsbehörde der Hauptniederlassung oder der einzigen Niederlassung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters gemäß dem Verfahren nach Artikel 60 die…

WeiterlesenArtikel 56 DSGVO Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde