Berliner KI-Überwachung: Wenn normales Umhergehen zum Verdachtsmoment wird
Dieser Text wurde ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt.
Stand: 10.04.2026.
In Berlin wird der Einsatz von KI-gestützter Videoüberwachung im öffentlichen Raum deutlich ausgeweitet. Ausgangspunkt der Debatte ist ein Bericht von heise online vom 10.03.2026 über neue Pläne der Berliner Polizei und des Senats. Demnach sollen Kameras mit automatisierter Verhaltensanalyse nicht nur an bekannten Kriminalitätsschwerpunkten wie Kottbusser Tor, Görlitzer Park und Alexanderplatz eingesetzt werden, sondern auch an sicherheitsrelevanten Orten rund um das Rote Rathaus und die Senatsverwaltung für Inneres.
Die offizielle Begründung lautet, dass Personal entlastet werden soll. Nach Angaben aus der politischen Debatte binden Objektschutzaufgaben derzeit rund 400 voll ausgebildete Polizeikräfte. Die neue Technik soll deshalb in Echtzeit Bilder auswerten und bei bestimmten Mustern Alarm schlagen. Genannt werden in den vorliegenden Unterlagen und Berichten unter anderem das Erkennen von Herumlungern, längerem Verweilen, dem Betreten bestimmter Bereiche, abgestellten Gegenständen, Fluchtbewegungen sowie Schlagen und Treten.
Gerade diese Beispiele zeigen, warum der Vorgang politisch und gesellschaftlich heikel ist. Was technisch als auffälliges Verhalten definiert wird, ist im Alltag oft mehrdeutig. Wer wartet, eine Pause macht, sich unsicher bewegt, jemanden sucht oder unter Stress auf und ab geht, könnte in einer automatisierten Auswertung leichter in den Fokus geraten, obwohl kein Anlass für einen Eingriff besteht. Genau davor warnen Bürgerrechtsorganisationen und Datenschutzfachleute seit Jahren: Wenn Systeme Verhalten statt konkreter Taten bewerten, steigt das Risiko von Fehlalarmen, Diskriminierung und einer schleichenden Normalisierung anlassloser Beobachtung.
Hinzu kommt die rechtliche Lage. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat nach Medienberichten klargestellt, dass sie eine automatisierte biometrische Erkennung in diesem Zusammenhang für rechtlich unzulässig hält. Auch auf europäischer Ebene gilt der AI Act als wichtiger Maßstab. Er verbietet grundsätzlich bestimmte Formen biometrischer Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum oder erlaubt sie nur unter sehr engen Voraussetzungen. Zwar argumentieren Sicherheitsbehörden häufig mit Gefahrenabwehr und Schutz besonders sensibler Orte. Doch gerade dann ist eine präzise Abgrenzung nötig, welche Funktionen konkret eingesetzt werden, welche Daten verarbeitet werden und wie unabhängige Kontrolle sichergestellt wird.
Die Debatte in Berlin zeigt damit ein Grundproblem digitaler Sicherheitspolitik. Technische Systeme werden oft mit dem Versprechen eingeführt, Personal zu entlasten und Gefahren früher zu erkennen. In der Praxis verschieben sie aber Entscheidungen darüber, was als verdächtig gilt, in schwer überprüfbare Modelle, Parameter und Trainingsdaten. Für die Öffentlichkeit wird dadurch schwerer nachvollziehbar, warum ein Alarm ausgelöst wurde und ob eine Maßnahme angemessen war.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob die Technik funktioniert, sondern ob ihr Einsatz demokratisch kontrollierbar, verhältnismäßig und transparent ist. Wo der Staat alltägliches Verhalten algorithmisch bewertet, reicht der Hinweis auf Effizienz nicht aus. Nötig sind klare Rechtsgrundlagen, eng begrenzte Einsatzszenarien, nachvollziehbare Protokolle, unabhängige Aufsicht und eine offene politische Debatte darüber, welche Form von Überwachung in einer freien Gesellschaft akzeptabel sein soll.
Quellen:
1. heise online, Überwachung in Berlin: Wenn die KI das Umhergehen ohne Anlass meldet, Christof Windeck, 10.03.2026, https://www.heise.de/news/Ueberwachung-in-Berlin-Wenn-die-KI-das-Umhergehen-ohne-Anlass-meldet-11206415.html
2. Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Pressemitteilung zur automatisierten Gesichtserkennung und Videoüberwachung im öffentlichen Raum, 2025, https://www.datenschutz-berlin.de/
3. Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (AI Act), Amtsblatt der Europäischen Union, 12.07.2024, https://eur-lex.europa.eu/
4. Berliner Senat, parlamentarische und sicherheitspolitische Unterlagen zum Objektschutz und zur Videoüberwachung in Berlin, 2025 bis 2026, https://www.berlin.de/
5. Gesellschaft für Freiheitsrechte, Stellungnahmen zur biometrischen Überwachung und automatisierten Verhaltensanalyse im öffentlichen Raum, 2024 bis 2026, https://freiheitsrechte.org/
6. Europäischer Datenschutzausschuss und Europäischer Datenschutzbeauftragter, gemeinsame Stellungnahmen zu KI, biometrischer Überwachung und Grundrechten im öffentlichen Raum, 2021 fortlaufend, https://edpb.europa.eu/