Einwilligung für Elektronische Kommunikation: Laut TTDSG muss für das Speichern von Informationen auf Endgeräten der Nutzer (z.B. Cookies für Tracking) eine explizite Einwilligung eingeholt werden.
Datenschutz durch Technikgestaltung: Anbieter sollen Datenschutz durch technische Einstellungen sicherstellen, die die Privatsphäre der Nutzer schützen.
Transparenz der Datenverarbeitung: Das TTDSG fordert klare und verständliche Informationen über die Art, den Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung.
Wahrung der Nutzerrechte: Nutzer müssen leicht ihre Datenschutzrechte ausüben können, z.B. durch einfache Abmeldefunktionen für Newsletter.