AGG § 1 Ziel des Gesetzes

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Gesetz zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung aufgrund von Alter, Religion, Rasse und Geschlecht

§1
Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder
wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

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