Europäische Grundrechtecharta
Die Charta wurde durch einen Konvent unter der Leitung von Altbundespräsident Roman Herzog ausgearbeitet. Der Konvent setzte sich aus Beauftragten der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission sowie Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente zusammen. Die Charta trat zusammen mit dem Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft.