Artikel 4
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
- „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine
identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden
„betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels
Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem
oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen,
kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind,
identifiziert werden kann; - „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren
ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Er
fassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwen
dung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine
andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung; - „Einschränkung der Verarbeitung“ die Markierung gespeicherter
personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung
einzuschränken; - „Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen
Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die
sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere
um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu
analysieren oder vorherzusagen; - „Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in
einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung
zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen
Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und
organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass
die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden; - „Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig
davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird; - „Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde,
Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser
Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise
können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden; - „Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten
im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet; - „Empfänger“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offenge
legt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten
handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten
Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der
Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten,
gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten
durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung; - „Dritter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Ver
antwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter
der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des
Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu
verarbeiten; - „Einwilligung“ der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abge
gebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene
Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie
betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist; - „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig,
zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu
personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder
auf sonstige Weise verarbeitet wurden - „genetische Daten“ personenbezogene Daten zu den ererbten oder
erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die
eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit
dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse
einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden; - „biometrische Daten“ mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen
oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die
die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen
oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten; - „Gesundheitsdaten“ personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, ein
schließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand
hervorgehen; - „Hauptniederlassung“
a) im Falle eines Verantwortlichen mit Niederlassungen in mehr als
einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der
Union, es sei denn, die Entscheidungen hinsichtlich der Zwecke
und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in
einer anderen Niederlassung des Verantwortlichen in der Union
getroffen und diese Niederlassung ist befugt, diese Entscheidungen umsetzen zu lassen; in diesem Fall gilt die Niederlassung,
die derartige Entscheidungen trifft, als Hauptniederlassung;
b) im Falle eines Auftragsverarbeiters mit Niederlassungen in mehr
als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der
Union oder, sofern der Auftragsverarbeiter keine Hauptverwaltung in der Union hat, die Niederlassung des Auftragsverarbei
ters in der Union, in der die Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen
der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Auftragsverarbeiters
hauptsächlich stattfinden, soweit der Auftragsverarbeiter spezifischen Pflichten aus dieser Verordnung unterliegt; - „Vertreter“ eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach
dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt;
▼C2 - „Unternehmen“ eine natürliche oder juristische Person, die eine
wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform,
einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen;
▼B - „Unternehmensgruppe“ eine Gruppe, die aus einem herrschenden
Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen
besteht; - „verbindliche interne Datenschutzvorschriften“ Maßnahmen zum
Schutz personenbezogener Daten, zu deren Einhaltung sich ein im
Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats niedergelassener Verantwort
licher oder Auftragsverarbeiter verpflichtet im Hinblick auf Daten
übermittlungen oder eine Kategorie von Datenübermittlungen personenbezogener Daten an einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter derselben Unternehmensgruppe oder derselben Gruppe von
Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, in
einem oder mehreren Drittländern; - „Aufsichtsbehörde“ eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51
eingerichtete unabhängige staatliche Stelle - „betroffene Aufsichtsbehörde“ eine Aufsichtsbehörde, die von der
Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist, weil
a) der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser Aufsichtsbehörde niedergelassen
ist,
b) diese Verarbeitung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen mit Wohnsitz im Mitgliedstaat dieser Aufsichtsbehörde
hat oder haben kann oder
c) eine Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde eingereicht wurde; - „grenzüberschreitende Verarbeitung“ entweder
a) eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der
Tätigkeiten von Niederlassungen eines Verantwortlichen oder
eines Auftragsverarbeiters in der Union in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgt, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter in mehr als einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, oder
b) eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der
Tätigkeiten einer einzelnen Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, die
jedoch erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen in
mehr als einem Mitgliedstaat hat oder haben kann; - „maßgeblicher und begründeter Einspruch“ einen Einspruch gegen
einen Beschlussentwurf im Hinblick darauf, ob ein Verstoß gegen
diese Verordnung vorliegt oder ob beabsichtigte Maßnahmen gegen
den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit
dieser Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite
der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf in Bezug auf die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen und gegebenenfalls den freien Verkehr personenbezogener
Daten in der Union ausgehen; - „Dienst der Informationsgesellschaft“ eine Dienstleistung im Sinne
des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU)
2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ); - „internationale Organisation“ eine völkerrechtliche Organisation
und ihre nachgeordneten Stellen oder jede sonstige Einrichtung,
die durch eine zwischen zwei oder mehr Ländern geschlossene
Übereinkunft oder auf der Grundlage einer solchen Übereinkunft
geschaffen wurde.