Datenschutzbeauftragte fordert Nachbesserung bei E‑Patientenakte

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## Datenschutzbeauftragte fordert Nachbesserung bei E‑Patientenakte

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, **Louisa Specht‑Riemenschneider**, warnt vor unzureichendem Schutz in der elektronischen Patientenakte (ePA) und fordert dringend **feingranulare Zugriffskontrollen**. Technisch müssen Anpassungen vorgenommen werden, um den Anforderungen des Europäischen Gesundheitsdatenraums gerecht zu werden ([it-journal.de](https://www.it-journal.de/220076-datenschutzbeauftragte-fordert-nachbesserung-bei-e-patientenakte.html?utm_source=chatgpt.com)).

### 🚨 Hintergrund

– Der Chaos Computer Club (CCC) dokumentierte mehrere **Sicherheitslücken** bei der ePA, insbesondere in der Zugriffskontrolle. Die Bundesdatenschutzbeauftragte fordert daraufhin technische Nachbesserungen ([it-journal.de](https://www.it-journal.de/220076-datenschutzbeauftragte-fordert-nachbesserung-bei-e-patientenakte.html?utm_source=chatgpt.com)).
– Ziel ist es, die DSGVO-Konformität und den Schutz hochsensibler Gesundheitsdaten zu stärken – besonders mit Blick auf die anstehenden EU-Vorgaben.

### 🔐 Warum das so wichtig ist

1. **Maximalvertraulichkeit**: Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten persönlichen Informationen – ein Missbrauch kann gravierende Folgen haben.
2. **DSGVO-Compliance**: Ohne präzise Zugriffskontrollen drohen rechtliche Konsequenzen und Vertrauensverlust.
3. **EU-Harmonisierung**: Die ePA muss EU-Standards erfüllen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

### 🛠 Forderungen & Empfehlungen

– Einführung **granularer Rechteverwaltung**: Nutzer:innen sollen gezielt bestimmen können, wer welche Daten sehen darf.
– **Regelmäßige Sicherheitsprüfungen** durch unabhängige Stellen wie den CCC.
– **Klare gesetzliche Vorgaben** für technische Anpassungen zum Schutz von Patient:innen.

### ⚖ Ausblick

Ein umfassender Datenschutz in der ePA ist entscheidend für Akzeptanz und Vertrauen bei Nutzer:innen. Jetzt ist politisches und technisches Handeln gefragt, um Datenpannen und Misstrauen zu verhindern – auch im Hinblick auf künftige EU-Richtlinien.

## Quellen

– https://www.it-journal.de/220076-datenschutzbeauftragte-fordert-nachbesserung-bei-e-patientenakte.html

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